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Nomos Videoseminar
FamFG Kemper
§ 179 Mehrheit von Verfahren

(1)Abstammungssachen, die dasselbe Kind betreffen, können miteinander verbunden werden.Mit einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens der Vaterschaft kann eine Unterhaltssache nach § 237 verbunden werden.

(2)Im Übrigen ist eine Verbindung von Abstammungssachen miteinander oder mit anderen Verfahren unzulässig.

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