Bis zum Inkrafttreten und in der Zeit unmittelbar nach dem 1. September
2009 werden mangels Judikatur zur neuen Verfahrensordnung die
Gesetzesmaterialien eine wichtige Rolle bei der Klärung von Auslegungs-
und sonstigen Zweifelsfragen bezüglich des FamFG spielen.
Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzesmaterialien, die Sie durch Klick
auf das entsprechende Dokument herunterladen können. Die Darstellung
folgt chronologisch dem Entstehungsprozess des FamFG.
1. März 2010:
Frau Dr. Ingrid Groß schreibt im Anwaltsblatt der Ausgabe März 2010 einen Kommentar über die ersten
Erfahrungen des FamFG in der Praxis:
http://www.anwaltverein.de/downloads/Anwaltsblatt/Internetbeitrag/2010/Gross-Heft-03-2010.pdf
19. Juni 2009:
Der Bundestag verabschiedet im Zuge der Neuregelung der Patientenverfügung den sog. Stünker-Entwurf (BT-Drucks.
16/8442,
16/13314).
19. Juni 2009:
Der Bundestag weist mit nur einer Gegenstimme den Einspruch des Bundesrates gegen das "Reparaturgesetz" zurück. Das FamFG tritt somit am 1.9.2009 mit den "Reparaturen" in Kraft.
12. Juni 2009:
Entgegen dessen Empfehlung legt der Bundesrat Einspruch gegen das Gesetz ein:
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8538/DE/presse/pm/2009/111-2009.html
14. Mai 2009:
Der Bundestag beschließt das
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
idF der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
vom 13.5.2009 (
BT-Drucks. 16/13027). Neben Änderungen im BGB
enthält es auch entsprechende Änderungen im FamFG. Es soll ebenfalls
am 1.9.2009 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Hausratsverordnung außer Kraft.
22. April 2009:
Im Rechtsausschuss wird an das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung,
der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften recht versteckt
ein Artikel angehängt, der v.a. die vielen redaktionellen Fehler im
verkündeten FamFG reparieren soll (sog.
Reparaturgesetz, BT-Drucks. 16/12717).
Eine gewichtige inhaltliche Änderung im FamFG gibt es allerdings auch:
Die Vergütungspauschale für die Verfahrensbeistände wird für jeden Rechtszug gewährt.
In dieser Fassung wird das Gesetz vom Bundestag beschlossen.
Der Bundesrat ruft u.a. wegen der Vergütung der Verfahrenspfleger den Vermittlungsausschuss an.
3. April 2009:
Das
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
wird in BGBl I 2009, 700 ff verkündet.
Dessen Artikel 1 enthält das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG),
das ab 1.9.2009 das materielle Recht des Versorgungsausgleichs völlig neu regelt.
Artikel 2 passt das Verfahrensrecht in Form des ab 1.9.2009 gültigen
FamFG entsprechend an und ändert dazu insbesondere §§ 221-230 FamFG noch vor deren Inkrafttreten.
22. Dezember 2008:
Das FGG-Reformgesetz wird verkündet (
BGBl. 2008, 2585).
19. September 2008:
Der Bundesrat beschließt in seiner 847. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse
(
BR-Drucks. 617/1/08) ,
dem vom Bundestag am 26.6.2008 verabschiedeten Gesetz über das
Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(
BR-Drucks. 617/08)
zuzustimmen
(
BR-Drucks. 617/08(B)).
Zuvor hat der Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt.
27. Juni 2008:
In der 173. Sitzung des Bundestags findet die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs statt.
Der Bundestag nimmt den Änderungsantrag
(
BT-Drucks. 16/9831)
des Abgeordneten Andreas Schmidt (Mülheim), Vorsitzender des Rechtsausschusses, zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der
Bundesregierung an. Im Anschluss an eine interfraktionelle Vereinbarung wird mit der gemäß § 84 Buchstabe b GO-BT
erforderlichen Mehrheit vereinbart, unmittelbar in die dritte Beratung einzutreten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
(
BT-Drucks. 16/6308)
wird in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
(
BT-Drucks. 16/9733)
unter Berücksichtigung des Änderungsantrags
(
BT-Drucks. 16/9831)
angenommen.Der Entschließungsantrag
(
BT-Drucks. 16/9816)
der Fraktion DIE LINKE zum Regierungsentwurf wird abgelehnt.
13. Februar 2008:
Auch bei einer zweiten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses
zur Reform des Verfahrens in Familiensachen, bei der es speziell um das
familiengerichtliche Verfahren geht, bezeichnen fast alle Sachverständigen den Entwurf
der Bundesregierung als gelungen. Vor allem die vorgesehene Einrichtung eines sogenannten
großen Familiengerichtes wird begrüßt.
11. Februar 2008:
Der Gesetzentwurf stößt bei der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des
Bundestages bei den Sachverständigen grundsätzlich auf Zustimmung.
11. Oktober 2007:
Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit
(
FGG-Reformgesetz, BT-Drucks. 16/6308)
statt. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
7. September 2007:
Die Bundesregierung legt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats als Anlage 3 des
Gesetzentwurfs auf BT-Drucks. 16/6308
vor.
6. Juli 2007:
Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme
(
BR-Drucks. 309/07(B))
zur von der Bundesregierung geplanten Reform des Verfahrens in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(
BT-Drucks. 16/6308)
zahlreiche Änderungswünsche an. Der Bundesrat äußert u.a. Bedenken, ob dem Bund für die vorgesehene Aufgabenzuweisung
an Betreuungsbehörden und Jugendämter nach Inkrafttreten der Föderalismusreform
überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zustehe. Zudem kritisiert er, dass die finanziellen
Auswirkungen der Reform auf die Länderhaushalte im Entwurf nicht konkret dargestellt und daher
nicht absehbar seien. Weiterhin fordert der Bundesrat Änderungen bei der Ausgestaltung der
großen Familiengerichte und der Gestaltung der Verfahrensabläufe.
9. Mai 2007:
Das Bundeskabinett beschließt eine grundlegende Reform familienrechtlicher Verfahren
(
vgl Kabinettsentwurf vom 9.5.2007).
Das familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen künftig vom
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG) geregelt werden. Die Gerichtskosten dieser Verfahren sollen sich nach dem neuen
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) bestimmen. Die Neuregelung soll Mitte 2009 in Kraft treten.
15. Februar 2006:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bringt ein Gesetz zur Reform des
gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen (FamFG) auf den Weg
(
ergänzter Referentenentwurf vom 14.2.2006).
17. September 2003:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigt auf dem 15. Deutschen
Familiengerichtstag eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens an.
2003:
Das Bundesjustizministerium (BMJ) setzt Expertengruppen ein, die
Einzelheiten zu einer Reform des Familienverfahrensrechts erörtern sollen.