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FamFG FGG ZPO
FamFG | FGG | ZPO
Kommentierte Synopse
Von Dr. Rainer Kemper
2. aktualisierte Auflage 2009, 399 S. Broschiert,
ISBN 978-3-8329-4985-3
sofort lieferbar!

34,- €

Zusammenstellung der wichtigsten durch das FamFG neu eingeführten Rechtsbegriffe.
(aus Kemper, FamFG | FGG | ZPO, Kapitel 4)


Als "neu" wird dabei ein Begriff schon dann angesehen, wenn sich der Anwendungsbereich oder der Inhalt des betroffenen Rechtsinstituts erheblich gegenüber dem bisherigen Rechtszustand geändert hat. Die Begriffe werden durch Hinweise auf die einschlägigen Paragrafen des FamFG und die bisherigen Rechtsbegriffe erläutert.

Neuer Rechtsbegriff Erläuterung bzw Entsprechung des bisherigen Rechts
   
Abstammungssachen bisher Kindschaftssachen
Anmeldezeitpunkt Aufgebotstermin
Ausschließungsbeschluss Ausschlussurteil
Beschlussformel Entsprechung für Beschlüsse zum Urteilstenor, § 38 I FamFG
Beschwerde ersetzt jetzt auch in den bisherigen ZPO-Verfahren die Berufung
Beteiligtenfähigkeit § 8 FamFG; ersetzt in Familiensachen generell die Parteifähigkeit
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen § 340 FamFG; Sammelbegriff für weitere Zuständigkeiten des Betreuungsgerichts
außerhalb der Betreuungs- und Unterbringungssachen
Erlass des Beschlusses § 38 III FamFG
Familienstreitsache § 112 FamFG
Kann-Beteiligte § 7 III FamFG
Kindschaftssachen bisher Streitigkeiten um elterliche Sorge, Umgang und Kindesherausgabe
Muss-Beteiligte § 7 II FamFG
Nachlasssachen § 342 I FamFG
Persönlicher Eindruck § 278 FamFG, bisher unmittelbarer Eindruck
Rechtsbehelfsbelehrung § 39 FamFG, als Rechtsinstitut neu eingeführt
Rechtsbeschwerde ersetzt in den bisherigen ZPO-Familiensachen die Revision
Scheidungsbeschluss ersetzt das Scheidungsurteil
Teilungssachen § 342 II FamFG; es sind die nach §§ 363 bis 373 FamFG von den Gerichten zu
erledigenden Aufgaben bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses; bestimmte
Verfahren im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Gesamtguts
Verbundbeschluss ersetzt das Verbundurteil
Verfahrensfähigkeit § 9 FamFG; ersetzt in Familiensachen generell die Prozessfähigkeit
Verfahrenskostenhilfe ersetzt die Prozesskostenhilfe
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