Hier finden Sie den aktuellen Gesetzestext (Stand 1.9.2009).
Über die zwischenzeitlichen vielfältigen Änderungen des FamFG informieren
wir Sie unter Gesetzesmaterialien.
Als Service bieten wir Ihnen ein Stichwortverzeichnis zum
FamFG, das Ihnen anhand wichtiger Schlüsselbegriffe den Zugang zum Gesetz erleichtert.
Das Glossar enthält eine
Zusammenstellung wichtiger durch das FamFG neu eingeführter
Rechtsbegriffe. Als "neu" wird ein Begriff bezeichnet, wenn sich der
Anwendungsbereich oder der Inhalt des betroffenen Rechtsinstituts
erheblich gegenüber dem bisherigen Rechtszustand geändert hat.

